Willkommen im Naturpark Schwarzwald

Am Rande des Nationalparks Nordschwarzwald

Unser Freizeitheim ist für größere Gruppen geeignet und gliedert sich mit den Häusern "Schindele" und "Lierbach" in zwei miteinander verbundene Gebäudeteile, die auch getrennt voneinander genutzt werden können. 

Die von Natur umgebene Anlage bietet für alle Jahreszeiten zahlreiche Freizeitaktivitäten und wird traditionell von Schulen, Vereinen, Betrieben und Privatgruppen genutzt. 

Als Alternative zu der Selbstversorgung stehen Ihnen örtliche Gastronomiebetriebe oder Catering-Dienste zur Verfügung.

Allerheiligen Tour

Allerheiligentour

Eine fahrtechnisch einfache Tour mit herrlichen Ausblicken. Die Abstecher zu den Wasserfällen und der Klosterruine sollte man sich nicht entgehen lassen. 

( Info - Renchtal-Tourismus )

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Hygienekonzept

Hygienekonzept der Herberge zur Taube

Durchführung von privaten Veranstaltungen, Feiern und Vereinszusammenkünften in der Herberge zur Taube auf Basis der Verordnung des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 05.08.2020:

Obliegenheiten der Herberge zur Taube:
  • Die Herberge zur Taube wird grundsätzlich nach jeder Gruppe vollständig gereinigt und desinfiziert, so kann jede Gruppe davon ausgehen, dass sie entsprechend saubere Räumlichkeiten antrifft.

  • Die Räumlichkeiten der Herberge zur Taube werden im Rahmen der Reinigungsarbeiten ausgiebig gelüftet.

  • Die Räumlichkeiten der Herberge zur Taube dürfen grundsätzlich erst nach Freigabe durch unser Reinigungspersonal betreten werden.

  • Aufgrund der Vorgaben im Rahmen der Corona-Verordnung und des Infektionsschutzgesetzes ist damit zu rechnen, dass die Reinigung des Hauses nach einer Gruppe einen deutlich höheren Zeitaufwand bedeutet. Somit sind die Räume rechtzeitig (bis spätestens 10:00 Uhr) zu verlassen. Ein Bezug der Räumlichkeiten kann sich daher verzögern und ggf. erst ab 18:00 Uhr möglich sein.

  • Die Herberge zur Taube stellt auf allen Toiletten sowohl Flüssigseife für die Handhygiene als auch Papiertücher zur Verfügung.

  • An den Eingängen zum Haus Schindele und dem Haus Lierbach wird von der Herberge zur Taube Mittel zur Handdesinfektion zur Verfügung gestellt.

  • Bei Übergabe der Räumlichkeiten zwischen Vermieter, bzw. dessen Personal und Mieter sowie bei der Rückübergabe ist grundsätzlich von allen Beteiligten eine Gesichtsmaske zu tragen, welche Mund und Nase bedeckt. Dies gilt gleichermaßen für Vermieter und Mieter. Diese Gesichtsmaske ist von den Gästen selbst mitzubringen.

  • Die Abrechnung des Aufenthaltes wird wie gewohnt per Rechnung und Zahlung per Überweisung vorgenommen. Eine Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen.


Teilbereich 1: Durchführung von Veranstaltungen in der Herberge zur Taube:

  1. Eine Veranstaltung oder ein Aufenthalt in der Herberge zur Taube darf nur durchgeführt werden wenn die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-Cov-2) auf privaten Veranstaltungen(Corona-Verordnung private Veranstaltungen – CoronaVO private Veranstaltungen) vom 08.06.2020 ohne Einschränkung eingehalten wird.

    An einer Veranstaltung oder einem Aufenthalt in der Herberge zur Taube darf nicht teilnehmen, beschäftigt werden oder mitwirken, wer:
    1. In Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
    2. Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.
     
     
  2. Zulässige Personenzahlen in den beiden großen Sälen:
    • Haus Schindele: 100 Personen (105 qm)
    • Haus Lierbach: 100 Personen (146 qm)
     
  3. In den Toiletten wurden Hinweise zur richtigen Handhygiene angebracht. Der Mieter weist seine Gäste auf die Notwendigkeit der regelmäßigen Handhygiene hin.

  4. Um die Abstände auch auf den Toiletten einhalten zu können, ist sicherzustellen, dass nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig die Herren- bzw. Frauentoilette aufsuchen. An den Waschbecken ist nach Möglichkeit der Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.

  5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass eine vollständige Gästeliste aller an der Veranstaltung teilnehmenden Personen erstellt und für einen Zeitraum von vier Wochen vorgehalten wird. Diese Pflicht obliegt dem Veranstalter. Die Herberge zur Taube wird keine Speicherung der Gästeliste vornehmen und bei Nachfragen durch Behörden auf den Mieter / Veranstalter verweisen, dessen Daten der Herberge zur Taube im Rahmen des Vertrages zur Verfügung stehen.
    Folgende Kontaktdaten sind zu erfassen:
    • Name und Vorname des Gastes
    • Telefonnummer und / oder Adresse des Gastes
    • Datum sowie Beginn und Ende des Besuches (Uhrzeit)
     
  6. Der Mindestabstand von 1,50 m soll zwischen den Personen überall so möglich eingehalten werden. Davon ausgenommen sind Personen gemäß §3 Absatz 2 Satz 2 der Corona-Verordnung:
    • Personen, die in gerader Linie Verwandt sind, wie Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister und deren Nachkommen
    • Im eigenen Haushalt lebende Personen
    • Bis zu zwanzig Personen ungeachtet der vorgenannten Verwandtschafts-Vorgaben
    • Teilnehmer einer Veranstaltung wenn ansonsten die Corona-Verordnung eingehalten wird. Für Bedienungen, Catering-Mitarbeiter usw. gilt dennoch Maskenpflicht.
     
  7. Tätigkeiten wie singen sind zu unterbleiben, da hier vermehrt Tröpfchen ausgestoßen werden.

  8. Der Mieter verpflichtet sich zur regelmäßigen Lüftung des Veranstaltungsraumes.

  9. Der Mieter der Herberge zur Taube (Veranstalter) verpflichtet sich, zur Einhaltung sämtlicher Punkte dieses Hygienekonzeptes.

  10. Die Nichteinhaltung einzelner Teilbereiche wird zur fristlosen Kündigung des Miet-Vertrages führen.


Teilbereich II: Durchführung von mehrtägigen Freizeiten in der Herberge zur Taube:
Grundsätzlich gelten hier auch alle im Teilbereich I genannten Voraussetzungen zur Durchführung von Veranstaltungen in der Herberge zur Taube.


Ergänzend gelten hier folgende Voraussetzungen:

  1. Die Beherbergung von Gästen ist untersagt, wenn diese aus einem Stadt- oder Landkreis mit erhöhtem Infektionsgeschehen kommen. Maßgeblich hierfür ist, ob die Zahl der Neuinfektionen im Heimatkreis in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100.000 Einwohner höher als 50 war.
    Ausnahmen:
    • Vorlage eines ärztlichen Attests, das belegt, dass keine Infektion vorliegt.
    • Das Infektionsgeschehen im Heimatkreis kann klar räumlich eingegrenzt werden.
     
  2. Der Mieter bzw. der Gruppenverantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass währen des gesamten Aufenthaltes sämtliche Hygienebedingungen eingehalten werden:
    • Viel genutzte Flächen und Gegenstände im Gästebereich, insbesondere Tischflächen, Armlehnen, Türgriffe und Lichtschalter sind in regelmäßigen Zeitabständen angemessen zu reinigen. Die hierfür benötigten Utensilien (Tücher und Reinigungsmittel) stellt die Herberge zur Taube ausreichend zur Verfügung.

    • Die Reinigung der Küche sowie des Geschirrs obliegt der Gruppe selbst. Die Gruppe ist für die entsprechende Reinigung der Küche sowie des Geschirrs selbst verantwortlich. Die Geschirrspülmaschinen sind mit ausreichend Spülmittel für den Aufenthalt ausgestattet.

    • Die Gäste und Gruppenmitglieder sind durch die Gruppenverantwortlichen oder Veranstalter über die Notwendigkeit der regelmäßigen Handhygiene zu informieren.

    • Die Gäste und Gruppenmitglieder sind durch die Gruppenverantwortlichen oder Veranstalter über die Einhaltung der Mindestabstände zu informieren und sorgen für die Einhaltung der Mindestabstände.
     
  3. Die Mieter bzw. der Gruppenverantwortliche sorgt selbstständig für die ausreichende Lüftung der Schlafräume, Bäder, Duschen, Toiletten, Gruppen- und Aufenthaltsräume, Küche sowie Speisesäle in regelmäßigen Abständen.

  4. Alle Übernachtungsgäste bringen ein eigenes Spannbetttuch oder Bettlaken sowie Bett- und Kissenbezüge mit. Ebenfalls erlaubt ist die Nutzung eines eigenen Schlafsacks.

  5. Eine lückenlose Dokumentation einer Gästeliste ist Voraussetzung für den Aufenthalt (Siehe Teilbereich I Nr. 4).

  6. Den Anordnungen des Hauspersonals (Reinigungskräfte, Hausmeister und Gästebetreuer) ist ausnahmslos Folge zu leisten.

  7. Der Mieter der Herberge zur Taube (Veranstalter) verpflichtet sich, zur Einhaltung sämtlicher Punkte dieses Hygienekonzeptes.

  8. Die Nichteinhaltung einzelner Teilbereiche wird zur fristlosen Kündigung des Miet-Vertrages führen.

 

Das Hygienekonzept hier als PDF zum ausdrucken.
 
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